|
1.
Einschreibung
i.
Einschreibefristen
Der Studiengang Nautik ist
z.Zt. nicht zulassungsbeschränkt (Stand: Wintersemester 2011/12). Die
Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. März, für das
Wintersemester am 30. September des laufenden Jahres. Die Bewerbung um
einen Studienplatz erfolgt online (s. auch http://www.jade-hs.de/studieninteressierte/
- Online-Bewerbung für NC-freie Studiengänge).
ii.
Voraussetzungen zur Einschreibung
Im Studiengang Nautik gibt es einige
Besonderheiten hinsichtlich Seediensttauglichkeit, Sicherheits-grundlehrgang
und Praxissemester. Lesen Sie dazu bitte unser Merkblatt (http://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Immatrikulationsamt/Merkblatt_Nautik.pdf).
Bitte sichern Sie sich frühzeitig
einen Platz für den Sicherheitsgrundlehrgang und das Praxissemester!
iii.
Zulassung mit FH-Reife
(nur schulischer Teil)
Fehlt Ihnen der praktische Teil der FH-Reife, so ist für die Anerkennung
ein einjähriges Praktikum (oder eine Berufsausbildung) notwendig. Dieses
eigentlich zusätzliche Praktikum vor dem 1. Semester kann - wenn es Wunsch
der Praxisstelle und des Studienbewerbers ist - aufgrund der SchOffzAusbVO auf
das 1. Praxissemester angerechnet werden:
Der Praktikant schließt mit der Praxisstelle (Reederei) einen
Praktikumsvertrag über ca. 8 Monate (ein oder zwei Fahrtzeiten, je nach
Absprache) ab. Da der Praktikant in dieser Zeit noch nicht eingeschrieben
ist (fehlende FH-Reife), wird der Vertrag vom Fachbereich nicht
unterschrieben. Es entfällt damit insbesondere die Unfallversicherung durch
die Gemeindeunfallversicherung. Dem Praktikanten wäre also anzuraten, eine
private Unfallversicherung abzuschließen. (Arbeitsunfälle sind ohnehin
durch den P and I Club abgedeckt (vgl. PS-Vertrag)).
Eine Kopie des Vertrages wird beim Fachbereich eingereicht, um die
Unterlagen zur Dokumentation der Ausbildung und Hinweise zur Ausbildung zu
erhalten.
Da auf die für den Erwerb der FH-Reife erforderliche Praktikumszeit die
Wochenenden und gesetzliche Urlaubszeiten anzurechnen wären, ist mit ca. 8
Monaten Praktikum an Bord die notwendige (Arbeits-)Zeit für die FH-Reife
abgegolten. Nach den 8 Monaten kann der Bewerber also immatrikuliert
werden. Eigentlich müsste dann das erste Praxissemester folgen.
Hier zieht nun die SchOffzAusbVO: Fahrtzeiten vor Beginn des Studiums, die
als gleichwertig einzustufen sind, können (wie bei einer NOA- oder Schiffsmechaniker-Ausbildung)
als Praxissemester angerechnet werden. Da der Praktikant nach Übersendung
des Vertrages alle zur Dokumentation der Ausbildung notwendigen Unterlagen
erhalten hat, fällt diese Anerkennung immer positiv aus - vorausgesetzt, er
hat die Kriterien wie jeder andere Praktikant erfüllt. Der Bewerber geht
daher nach dem 8-monatigen Praktikum wie ein NOA oder Schiffsmechaniker mit
FH-Reife direkt in die Vorlesungen des zweiten(!) Semesters.

iv.
Information for applicants from
abroad
Applicants from abroad should read the following information
carefully (http://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Immatrikulationsamt/assist_english.pdf)
Costs: Fees for each
semester (6 months): appr. 750 Euros, rent and living expenses:
appr. 350 Euros per month
A stipend may be available after one semester for students with
good results.
Additional
formal requirements for the on-board-training in the first semester:
certificate of basic-safety-training and health-check according BG-Verkehr
approved standards.
Be
aware that usually the course starts with a practical semester (26 weeks)
on board of a merchant vessel.
A
visa or residence permit may be required.
i.
Studiengebühren
An allen Hochschulen Niedersachsens fallen Studienbeiträge in Höhe von
500,- Euro an. Hinzu kom-men die allgemeinen Gebühren für den ASTA, die Verwaltung,
das Studentenwerk und das Semester-ticket). Die genauen Beträge finden Sie
unter http://www.jade-hs.de/studierende/semestergebuehren/ - Studienort
Elsfleth
Semesterticket
Der Beitrag zum
Semesterticket muss zunächst bezahlt werden, kann für das Praxissemester
jedoch zurückgefordert werden. Für die Rückforderung muss bis 15.04. im
Sommersemester und 20.10 im Wintersemester der folgende Antrag gestellt
werden: http://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Immatrikulationsamt/rueckerstattungsantragsemesterticket_jade.pdf

ii.
Bachelor-/Masterstudiengang Nautik
Die EU hat bis spätestens 2010 eine Umstellung aller Studiengänge an
Fachhochschulen und Universitäten auf das zweigliedrige System mit einem
Bachelor-Studiengang (B.Sc.) und der Möglichkeit zu einem anschließenden
Master-Studiengang (M.Sc.) gefordert. Der Bachelorabschluss ist der erste
berufsbefähigende Abschluss, der Master-Abschluss ist wissenschaftlich
orientiert.
Alle seit dem WS 06/07 eingeschriebenen Studenten des Fachbereichs Seefahrt
studieren im BSc - Studiengang. Der Abschluss befähigt die Absolventen zur Tätigkeit
als Wachoffizier und -nach einer entsprechenden Seefahrtzeit - als Kapitän.
Seit 2009 bietet der Fachbereich Seefahrt auch einen weiterführenden
maritimen Master-Studiengang (Maritime Management) an. Dieser Studiengang
ist optional und erfüllt wie ein Universitätsabschluss auch die Kriterien
für eine Einstellung im höheren Dienst.
Seit WS 2011/12 wird
erstmalig der duale Studiengang Nautik angeboten. Hier können Sie neben der
Ausbildung zum Schiffsmechaniker / zur Schiffsmechanikerin den
Bachelorabschluss Nautik erwerben (http://www.jade-hs.de/?id=3340)

iii.
Rückmeldung
Für das erste Theoriesemester nach dem Praxissemester müssen keine weiteren
Unterlagen ausgefüllt werden. Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch die
Überweisung des Rückmelde-/Semesterbeitrags. Die aktuellen Fristen können
der Internetseite der Jade Hochschule entnommen werden.
Sollten Sie während des Rückmeldezeitraums noch auf See sein, stellen Sie
sicher, dass eine bevollmächtigte Person die Rückmeldung vornimmt! Wenn Sie
die Rückmeldung versäumen, fällt eine Mahngebühr in Höhe von 25 Euro an.
Sie werden exmatrikuliert am Semesterende, wenn Sie auch auf die Mahnung
nicht reagieren.

iv.
Beginnt das Studium in jedem Fall
mit dem Praxissemester, oder kann man erst an einem Theoriesemester
teilnehmen?
Das Studium beginnt immer mit einem Praxissemester, sofern dieses
nicht aufgrund einer vorangegangenen Ausbildung als Schiffsmechaniker,
Schiffsbetriebstechnischer Assistent oder Nautischer Offiziersassistent entfällt.
Angehörige der Marine können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie, Hamburg, einen Antrag auf Anerkennung von Fahrtzeiten
stellen. Das Sommersemester beginnt üblicherweise am 1. März, das
Wintersemester am 01. September. Eine Überschneidung des Praxissemester mit
dem Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters kommt vor. Alternativ kann
eine kurze fehlende Fahrtzeit in den Semesterferien oder im 2.
Praxissemester nachgeholt.

2.
Das erste Praxissemester
i.
Bewerbung
o
Bekomme ich einen Platz für ein
Praxissemester von der FH zugeteilt oder muss ich mich selbst bewerben?
Um einen Praxissemesterplatz müssen Sie sich selbst bewerben. Bitte
bewerben Sie sich frühzeitig bei möglichst vielen Reedereien. 10-15
Bewerbungen reichen in der Regel nicht aus!

o
Liste ausbildender Reedereien
Eine ausführliche Liste von Reedereien finden Sie unter VDR
- Verband Deutscher Reeder oder
wird vom Sekretariat auf Anfrage verschickt.

o
Was gehört alles in eine Praxissemesterbewerbung
bei einer Reederei?
Die üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Bild,
die letzten Schulzeugnisse, ...) sowie zusätzlich:
- Nachweis über Seediensttauglichkeit
- Nachweis über Sicherheitsgrundlehrgang
- sofern vorhanden: Nachweise über jegliche handwerklichen Praktika /
"Scheine“
Sofern die Nachweise über die Seediensttauglichkeit und die
Sicherheitsgrundausbildung noch nicht vorhanden sind, sollten Sie in der
Bewerbung schon erwähnen, wann Sie
die entsprechenden Scheine erwerben werden. Das Abschlusszeugnis der Schule
sollte ebenfalls nachgereicht werden.

o
Gilt die Bewerbung nur für das 1. PS
oder binde ich mich damit gleich für das gesamte Studium?
Die Bewerbung gilt nur fürs 1. PS. Der Praxissemestervertrag endet nach dem
1. PS.
Bei den Bewerbungen für das 2. PS sollte man später darauf achten, sich
möglichst bei Reedereien zu bewerben, bei denen man sich einen späteren
Berufsbeginn auch vorstellen kann, da das 2. PS von vielen Reedereien auch
als eine Art Probezeit angesehen wird.

o Ist es
möglich das PS auf Kreuzfahrtschiffen oder Forschungsschiffen zu
absolvieren?
Nein, dies ist in der Regel nicht möglich, da Erfahrungen im Bereich
"Ladung" von STCW gefordert werden. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, sich für das 2. Praxissemester eine
Fahrtzeit von bis zu 2 Monaten anerkennen zu lassen.

o
Ist es möglich, das Praxissemester auf Schiffen
ohne deutschsprachige Schiffsführung zu absolvieren?
Der Ausbilder im ersten Praxissemester sollte möglichst ein deutsches
Befähigungszeugnis besitzen. Es ist jedoch prinzipiell auch möglich ohne
deutschsprachige Schiffsführung zu fahren, wenn für eine gute englische
Verständigung gesorgt wird. Die bisherigen Rückmeldungen zeigen:
Probleme bei der Verständigung liegen dabei meistens auf Seiten der
Schiffsführung, weniger bei den Praktikanten.
Ist die Voraussetzung nicht gegeben, liegt der Nachweis der
uneingeschränkten Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache mit dem
Ausbilder bei der Reederei. Der Nachweis der Englischkenntnisse des
Ausbilders ist in diesem Falle gegenüber dem FB Seefahrt zu erbringen. Im
Falle, dass der/die Studierende in der Abschlussnote des Abiturs/der FH-Reife
eine Bewertung schlechter als "befriedigend" erhalten hat, kann
dies auf Seiten des Studenten i. allg. nicht vorausgesetzt werden.
Hierzu die Regelung am Fachbereich: Auszug
aus dem Qualitäts-Management

o
Warum muss / sollte der namentlich benannte
Ausbilder ein in Deutschland erworbenes Befähigungszeugnis besitzen?
Zum
Hintergrund der Regelung:
Der Paragraph ist von der STAK (i.A. des BVM) eingeführt worden, da
erfahrungsgemäß Verständigungsprobleme meist auf Seiten der Schiffsführung,
nicht auf Seiten der Praktikanten lagen. Auch wenn Englisch im normalen
Arbeitsalltag reicht, haben doch viele Schwierigkeiten, Hintergründe usw.
zu erklären; dafür reicht dann oft das Vokabular nicht.
Außerdem laufen in vielen Fällen alle Gespräche an den Auszubildenden
vorbei, da die Schiffsführung dann häufig aus einer Nation kommt und oft in
ihrer Muttersprache spricht. Keine Probleme gab es mit Ausbildern (das muss
ja nicht der Kapitän sein) aus Nordeuropa.
In der Evaluation der PS-Ausbildung zeigt sich (statistisch, nicht in allen
Fällen) eine deutlich schlechtere Bewertung der Ausbildung, wenn kein
deutschsprachiger Ansprechpartner für weitere Fragen zur Verfügung steht.
Außerdem stellt sich immer die Frage, ob es sinnvoll ist, bei einer
Reederei anzufangen, die keine deutschen Pateninhaber einstellt. Sinnvoller
ist es, sich eine Reederei auszusuchen, bei der Sie auch später fahren
können.
Umfrage
zur Situation der Ausbildung von Nautikern an Fachhochschulen in
Studiengängen mit integrierten Praxissemestern

ii.
Praxissemestervertrag
o
Wie verläuft das Unterzeichnen des
Praxissemestervertrags?
Der Vertrag ist (in dreifacher Ausfertigung) von der
ausbildenden Reederei, der/dem Studierenden und einem Vertreter des FB
Seefahrt zu unterzeichnen. Der Vertreter des Fachbereiches unterschreibt
als Vertreter der Aufsicht führenden Behörde als letzte Partei.
Zur Gültigkeit des Vertrages ist gemäß den Vorschriften
der Zertifizierung der Ausbildung durch den GL insbesondere die namentliche
Nennung des Ausbilders erforderlich.
Ein Vordruck zum Praxissemestervertrag kann im Internet
abgerufen werden unter:
http://www.jade-hs.de/fileadmin/fb_seefahrt/downloads/Praxissemester/Praxissemester_Nautik_Vertrag.pdf

o
Sind Angaben zum Ausbildungsoffizier und
Ein-/Ausstiegszeiten im Vertrag bindend? Was passiert bei Änderungen?
Es ist klar, dass aus verschiedenen Gründen der Wechsel des zuständigen
Ausbilders kurzfristig notwendig sein kann.

o Ist der Beginn des PS
abhängig vom Semesterbeginn?
Das Praxissemester kann vor Semesterbeginn angetreten
werden, allerdings sind dann besondere Vorkehrungen hinsichtlich der
Versicherung zwischen dem Reeder und dem Praktikanten zu treffen. Der
Vertrag tritt erst mit der Einschreibung und mit Semesterbeginn in Kraft.

o
Überschneidung des Praxissemesters mit dem Beginn
des Theoriesemesters
Die Vorlesungen beginnen im Sommersemester
um den 1. März, im Wintersemester um den 20.
September. Eine Überschneidung des PS und des Semesterbeginns ist in der
Regel kein Problem und kommt häufiger vor.
Sie können entweder später zum Unterricht kommen oder die Fahrtzeit in den
kommenden Ferien nachholen. Das Erstere ist nur dann nicht zu empfehlen,
wenn Sie ernsthafte Probleme mit Mathematik
und Physik erwarten. Die Fahrzeit im neuen
Semester sollte jedoch nicht länger als 3-4 Wochen sein.

o
Habe ich während des PS Anspruch auf Heuer oder
Urlaub?
Nein, Anspruch auf Heuer besteht nicht. Jedoch zahlen die meisten
Reedereien im ersten PS ein Taschengeld in der Höhe von ungefähr +/-325,-
Euro und im zweiten PS von ungefähr +/-
500,- Euro. Urlaub ist während des PS nicht vorgesehen, da die sechs Monate
möglichst am Stück absolviert werden sollten.
Es besteht allerdings Anspruch auf die Bezahlung des
Sicherheitsgrundlehrgangs nach erfolgreichem Abschluss des
Praxissemesters. Wenn dieser Paragraph im Vertrag von der Reederei
gestrichen ist, wird der Praxissemesterbeauftragte den Vertrag nicht
unterzeichnen. Die Streichung ist nur zulässig, wenn dafür im Vertrag
schriftlich ein Taschengeld vereinbart wird, das in der Summe die Kosten
des Lehrgangs übersteigt.

o
Krankenversicherung
Für die Zeit an Bord ist man im Ausland über die Reederei versichert (siehe
PS-Vertrag; P-and-I-Club). Sollten Sie jedoch durch eine Krankheit oder
Verletzung arbeitsunfähig werden, wird die Reederei Sie
in der Regel nach Deutschland transportieren lassen. Hier endet Ihr
Versicherungsschutz durch die Reederei. Als eingeschriebener Student greift
dann Ihre eigene Krankenversicherung.

o
Abbruch des Praxissemesters
Vor dem Abbruch des Praxissemester sollte Kontakt mit dem Praxissemesterbeauftragten
des FB Seefahrt aufgenommen werden.
mit Beendigung des Studiums an der Jade Hochschule
Sollten Sie sich entscheiden das Studium an der FH abzubrechen, müssen Sie
sich formal exmatrikulieren (mit Ablauf des Semesters oder individuell)
mit Fortsetzung des Nautik-Studiums
Sollte aus unausweichlichen Gründen das Praxissemester abgebrochen, das
Studium aber fortgesetzt werden, ist es möglich, die Fahrzeit während des
Studiums nachzuholen und direkt ins Grundstudium einzusteigen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass einige Fächer des 2. Semesters erst im 3.
Semester abgeschlossen werden. Somit ist ein Nachholen des 1. PS erst im 4.
Semester sinnvoll. Fehlende Restfahrzeiten von bis zu 4 Wochen können in
den Semesterferien nachgeholt werden.
bei Wechsel des Studiengangs an der Jade
Hochschule
Sollten Sie das 1. PS abbrechen, sich aber für ein SHW- oder ITM-Studium
interessieren, um später im Bereich der Schifffahrt an Land zu arbeiten, müssen
Sie sich online für das 1. Semester bis 15.01. oder 15.07. des lfd. Jahres
bewerben.

iii.
Anrechnung von Fahrzeit
o
NOA-Ausbildung
Für Bewerber mit einer abgeschlossenen NOA-Ausbildung entfallen beide
Praxissemester. Dadurch verkürzt sich die Regelstudienzeit auf 6 Semester.
Die Fahrzeit aus einer abgebrochenen oder unterbrochenen NOA-Ausbildung wird angerechnet.
Es sind jedoch die jeweils notwendigen Ausarbeitungen und
Tätigkeitsberichte vorzulegen.

o
Schiffsmechaniker-Ausbildung
Für Schiffsmechaniker mit abgeschlossener Ausbildung entfallen beide
Praxissemester. Dadurch verkürzt sich die Regelstudienzeit auf 6 Semester.
Die Fahrzeit aus einer abgebrochenen oder unterbrochenen Schiffsmechaniker-Ausbildung
wird angerechnet. Es sind jedoch die jeweils notwendigen
Ausarbeitungen und Tätigkeitsberichte vorzulegen.

o
Marine
Die Anrechnung von Fahrzeit bei der Marine ist je nach Verwendungsreihe
möglich und erfolgt durch das BSH. Hierzu muss ein vorläufiges Dienstzeugnis
eingereicht werden. Nähere Infos unter www.bsh.de . Über die verschiedenen Dienstzweige und
Tätigkeiten bei der Marine ist das BSH informiert.
Vereinbarung
zwischen der Marine und dem BSH über die Anerkennung von Befähigungen
(25. März 2003)

o
Praktika
Eine Anrechnung von anderen Fahrtzeiten (z.B. durch Praktika) ist
bei Nachweis der Gleichwertigkeit in gewissem Rahmen möglich. Dazu ist vom
Bewerber die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Informieren Sie sich
frühzeitig über die Kriterien zur Anerkennung.

o
Fahrzeiten während des Studiums
Zusätzliche Fahrzeiten in den Semesterferien sind allen Studenten zu
empfehlen. Bis zu 2 Monate davon können auf das zweite Praxissemester angerechnet
werden; der überwiegende Teil des 2. PS muss aber nach der Zulassung zum 2.
PS erfolgen (Dazu wird eine Reihe von fachbezogenen Scheinen aus Studium
gefordert).

iv.
Training Record Book (TRB)
o
Wann muss das TRB vollständig ausgefüllt worden
sein?
Das TRB muss nach dem ersten Praxissemester ausgefüllt und von der
Schiffsführung gegengezeichnet worden sein. Natürlich müssen nur die für
den jeweiligen Schiffstyp entsprechenden Bereiche vollständig bearbeitet
worden sein. Vollständig ausgefüllt sein muss es erst nach dem 2.
PS, da einige Punkte im Rahmen des ersten PS noch nicht bearbeitet werden
können.

o
Wie umfangreich müssen die Ausarbeitungen sein?
Wie auf dem Aufgabenzettel angegeben sollten für jedes Unterthema
2-4 Seiten verfasst und vom Ausbilder gegengezeichnet werden.
Bei den Themen, die geprüft werden sollen, reicht die Bestätigung des
Ausbilders über die bestandene Prüfung, egal ob schriftlich, mündlich oder
begleitend bei der Arbeit.

3.
US-Visum
Von nahezu allen Reedereien wird für das Praxissemester ein
US-Nichteinwanderungsvisum für Crew-Mitglieder (C1/D-Visa) gefordert.
Bitte beachten Sie die auf der Homepage der amerikanischen Botschaft
angegebenen Regeln genauestens, um erfolgreich das Visum zu erhalten!
Homepage der US-Botschaften
in Deutschland


4.
Besondere Förderungsmöglichkeiten am Standort
Neben den allgemeinen und bekannten Förderungsmöglichkeiten (BAföG,
Institutionen von Kirchen, Gewerkschaften und Parteien, KfW, Banken, ...)
bestehen am Standort Elsfleth besondere Förderungsmöglichkeiten:
Robert-Müller-Stiftung
Die Robert-Müller-Stiftung gewährt über den Verein Freunde der
Seefahrtschule e.V. unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen
zur Finanzierung des Studiums.
Dr. Carl Behrmann Gedächtnisstiftung
Die Stiftung finanziert auf Antrag und bei Empfehlung des
Fachbereichsrates verschiedene Vorhaben am Fachbereich. U.a. trägt sie
wesentlich zur Finanzierung von Auslandssemestern bei.

5.
Schiffsmechaniker-(SM-)Ausbildung vor dem Nautikstudium?
Die Ausbildung zum SM dauert für Abiturienten in der
Regel 2,5 Jahre und wird z.B. im 1. Ausbildungsjahr folgendermaßen
durchgeführt:
- 10 Wochen theoretischer Unterricht an einer
Berufsschule, Unterweisung in Brandabwehr und Rettung, Einführung
Metallbearbeitung (drehen, feilen, schweißen)
- Fahrtzeit zwischen 2 bis 6
Monaten
- Für jeden Monat an Bord
erhält der Auszubildende 10 Tage Urlaub, z.B. nach 3 Monaten Fahrtzeit: 30
Tage / 6 Wochen Urlaub
Unterkunft und Verpflegung
während der Berufsschulzeit werden von der Reederei gezahlt. Während der
SM-Ausbildung erhält der Auszubildende ein festes monatliches Gehalt
zwischen ca. 900 bis 1500 Euro/Monat brutto.
Mit Ablegen der
Schiffsmechaniker-Prüfung darf der Bewerber ohne Praxissemester Nautik und
Schiffsbetriebstechnik ohne zusätzliche Praxissemester studieren. Mit
Abitur/Fachhochschulreife kann eine Fachhochschule besucht werden,
ansonsten eine Fachschule.
Vorteil: Mehr praktische Erfahrung an Deck
und in der Maschine; der Schwerpunkt der Ausbildung liegt im Bereich
Maschine.
Das Theoriestudium beträgt sechs Semester.
Außerdem könnten Sie in den Semesterferien als Schiffsmechaniker
arbeiten und sich so Ihr Studium besser finanzieren.

Für und Wider zur SM-Ausbildung vor dem Studium
1. Wenn man sich noch nicht sicher ist, ob man das technische oder
nautische Patent erwerben will, ist die Schiffsmechaniker-Ausbildung
die bessere Wahl, da sie auf beides vorbereitet. (Schwerpunkt im
technischen Bereich)
2. Wenn finanzielle Probleme erwartet werden, ist die Schiffsmechaniker-Ausbildung
die bessere Wahl, da man als Facharbeiter in den Ferien mehr verdienen kann
(allerdings sind die PS- Studenten auch im PS BaföG berechtigt und fahren
in den Ferien zunehmend mit Bezahlung als AB“ (= Matrose))
3. Wenn vorher bereits eine andere Lehre absolviert
wurde, empfiehlt sich die PS-Ausbildung.
Inhaltlich lässt sich das Für-und-Wider kurz zusammenfassen: beide Ausbildungen
haben ihre Vor-und Nachteile: SM eher im technischen/handwerklichen und das
PS eher im Brücken- und Verwaltungsbereich. Details finden Sie hier:
Umfrage
zur Situation der Ausbildung von Nautikern an Fachhochschulen in
Studiengängen mit integrierten Praxissemestern (Umfrage der STAK -
Ständige Arbeitsgruppe der Küstenländer für das Seefahrtbildungswesen)

6.
Downloads
- allgemeine
Hinweise zum Praxissemester
- Reedereiadressen
fürs Praxissemester
- Adressen
einiger Ausbildungsstellen für Basic Safety
- Praxissemester-Ordnung
- Praxissemester-Aufgaben (1.PS)
- Studienführer
Elsfleth
(2009)
- Studienplan
Nautik
(Bachelor)
- Formblatt
Rückerstattung Semesterticket
- Schiffsoffiziersausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)

Die Autoren: Katrin Thalmann
und Dirk von Appen,
aktualisiert vom Erstsemesterreferat des FSR Elsfleth
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