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Fragen und Antworten
zum Praxissemester im Nautikstudium
Fachbereich Seefahrt, Elsfleth


Am Fachbereich Seefahrt werden regelmäßig vor Semesterbeginn Einführungsveranstaltungen angeboten, bei denen Sie sich den Standort anschauen und Fragen jeglicher Art mit Studenten und Dozenten klären können. (Termine)

 


Alle Informationen auf dieser Seite haben wir sorgfältig zusammengestellt. Sie sollen einen Überblick über die Nautik-Ausbildung in Elsfleth und das 1. Praxissemester geben und Interessenten bei der ersten Orientierung helfen.

Da sich dennoch Fehler eingeschlichen haben können, übernehmen wir keine Verantwortung für die hier gegebenen Informationen! Bitte besuchen Sie auch die Homepage des Fachbereis Seefahrt, insbesondere zum Thema Immatrikulation!

 

1.     Einschreibung

                      i.        Einschreibefristen

                     ii.        Voraussetzungen zur Einschreibung  

                    iii.        Zulassung mit FH-Reife (nur schulischer Teil)

                    iv.        Information for applicants from abroad

                     v.        Studiengebühren

Semesterticket

                    vi.        Bachelor-/Masterstudiengang Nautik: Was hat sich geändert?

                   vii.        Wie verläuft die Einschreibung zum 2. Semester (1. Theoriesemester)

                  viii.        Beginnt das Studium in jedem Fall mit dem Praxissemester, oder kann man erst an einem Theoriesemester teilnehmen?

2.     Das erste Praxissemester

                      i.        Bewerbung

a.     Bekomme ich einen Platz für ein Praxissemester von der FH zugeteilt oder muss ich mich selbst bewerben?

b.     Liste ausbildender Reedereien

c.     Was gehört alles in eine Praxissemesterbewerbung bei einer Reederei?

d.     Gilt die Bewerbung nur für das 1. PS oder binde ich mich damit gleich für das gesamte Studium?

e.     Ist es möglich, das PS auf Kreuzfahrtschiffen zu absolvieren?

f.      Ist es möglich, das Praxissemester auf Schiffen ohne deutschsprachige Schiffsführung zu absolvieren?

g.     Warum muss / sollte der namentlich benannte Ausbilder ein in Deutschland erworbenes Befähigungszeugnis besitzen?

                     ii.        Praxissemestervertrag

a.     Wie verläuft das Unterzeichnen des Praxissemestervertrags?

b.     Sind Angaben zum Ausbildungsoffizier und Ein-/Ausstiegszeiten im Vertrag bindend? Was passiert bei Änderungen?

c.     Ist der Beginn des PS abhängig vom Semesterbeginn?

d.     Überschneidung des Praxissemesters mit dem Beginn des Theoriesemesters

e.     Habe ich während des PS Anspruch auf Heuer oder Urlaub?

f.      Krankenversicherung

g.     Abbruch des Praxissemesters

mit Beendigung des Studiums an der FH OOW

mit Fortsetzung des Studiums an der FH OOW

bei Wechsel des Studiengangs an der FH OOW

                    iii.        Anrechnung von Fahrzeit

a.     NOA-Ausbildung

b.     Schiffsmechaniker-Ausbildung

c.     Marine

d.     Praktika

e.     Fahrzeiten während des Studiums

                    iv.        Training Record Book (TRB)

a.     Wann muss das TRB vollständig ausgefüllt worden sein?

b.     Wie umfangreich müssen die Ausarbeitungen sein?

3.     US-Visum

4.     Wehrpflicht

5.     Besondere Förderungsmöglichkeiten am Standort

6.     Schiffsmechanikerausbildung vor dem Nautikstudium?

Für und Wider zur SM-Ausbildung vor dem Studium

7.     Downloads

 

1.    Einschreibung

                      i.        Einschreibefristen

Der Studiengang Nautik ist z.Zt. nicht zulassungsbeschränkt (Stand: Wintersemester 2011/12). Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. März, für das Wintersemester am 30. September des laufenden Jahres. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online (s. auch http://www.jade-hs.de/studieninteressierte/ - Online-Bewerbung für NC-freie Studiengänge).

 

                     ii.        Voraussetzungen zur Einschreibung


Im Studiengang Nautik gibt es einige Besonderheiten hinsichtlich Seediensttauglichkeit, Sicherheits-grundlehrgang und Praxissemester. Lesen Sie dazu bitte unser Merkblatt (http://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Immatrikulationsamt/Merkblatt_Nautik.pdf).

Bitte sichern Sie sich frühzeitig einen Platz für den Sicherheitsgrundlehrgang und das Praxissemester!

 

                    iii.        Zulassung mit FH-Reife (nur schulischer Teil)

Fehlt Ihnen der praktische Teil der FH-Reife, so ist für die Anerkennung ein einjähriges Praktikum (oder eine Berufsausbildung) notwendig. Dieses eigentlich zusätzliche Praktikum vor dem 1. Semester kann - wenn es Wunsch der Praxisstelle und des Studienbewerbers ist - aufgrund der SchOffzAusbVO auf das 1. Praxissemester angerechnet werden:

Der Praktikant schließt mit der Praxisstelle (Reederei) einen Praktikumsvertrag über ca. 8 Monate (ein oder zwei Fahrtzeiten, je nach Absprache) ab. Da der Praktikant in dieser Zeit noch nicht eingeschrieben ist (fehlende FH-Reife), wird der Vertrag vom Fachbereich nicht unterschrieben. Es entfällt damit insbesondere die Unfallversicherung durch die Gemeindeunfallversicherung. Dem Praktikanten wäre also anzuraten, eine private Unfallversicherung abzuschließen. (Arbeitsunfälle sind ohnehin durch den P and I Club abgedeckt (vgl. PS-Vertrag)).
Eine Kopie des Vertrages wird beim Fachbereich eingereicht, um die Unterlagen zur Dokumentation der Ausbildung und Hinweise zur Ausbildung zu erhalten.

Da auf die für den Erwerb der FH-Reife erforderliche Praktikumszeit die Wochenenden und gesetzliche Urlaubszeiten anzurechnen wären, ist mit ca. 8 Monaten Praktikum an Bord die notwendige (Arbeits-)Zeit für die FH-Reife abgegolten. Nach den 8 Monaten kann der Bewerber also immatrikuliert werden. Eigentlich müsste dann das erste Praxissemester folgen.

Hier zieht nun die SchOffzAusbVO: Fahrtzeiten vor Beginn des Studiums, die als gleichwertig einzustufen sind, können (wie bei einer NOA- oder Schiffsmechaniker-Ausbildung) als Praxissemester angerechnet werden. Da der Praktikant nach Übersendung des Vertrages alle zur Dokumentation der Ausbildung notwendigen Unterlagen erhalten hat, fällt diese Anerkennung immer positiv aus - vorausgesetzt, er hat die Kriterien wie jeder andere Praktikant erfüllt. Der Bewerber geht daher nach dem 8-monatigen Praktikum wie ein NOA oder Schiffsmechaniker mit FH-Reife direkt in die Vorlesungen des zweiten(!) Semesters.

                    iv.        Information for applicants from abroad

Applicants from abroad should read the following information carefully (http://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Immatrikulationsamt/assist_english.pdf)

Costs: Fees for each  semester (6 months): appr. 750 Euros, rent and living expenses: appr. 350 Euros per month

A stipend may be available after one semester for students with good results.

Additional formal requirements for the on-board-training in the first semester: certificate of basic-safety-training and health-check according BG-Verkehr approved standards.

Be aware that usually the course starts with a practical semester (26 weeks) on board of a merchant vessel.

A visa or residence permit may be required.

 

                      i.        Studiengebühren

An allen Hochschulen Niedersachsens fallen Studienbeiträge in Höhe von 500,- Euro an. Hinzu kom-men die allgemeinen Gebühren für den ASTA, die Verwaltung, das Studentenwerk und das Semester-ticket). Die genauen Beträge finden Sie unter http://www.jade-hs.de/studierende/semestergebuehren/ - Studienort Elsfleth

Semesterticket

Der Beitrag zum Semesterticket muss zunächst bezahlt werden, kann für das Praxissemester jedoch zurückgefordert werden. Für die Rückforderung muss bis 15.04. im Sommersemester und 20.10 im Wintersemester der folgende Antrag gestellt werden: http://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Immatrikulationsamt/rueckerstattungsantragsemesterticket_jade.pdf

                     ii.        Bachelor-/Masterstudiengang Nautik


Die EU hat bis spätestens 2010 eine Umstellung aller Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten auf das zweigliedrige System mit einem Bachelor-Studiengang (B.Sc.) und der Möglichkeit zu einem anschließenden Master-Studiengang (M.Sc.) gefordert. Der Bachelorabschluss ist der erste berufsbefähigende Abschluss, der Master-Abschluss ist wissenschaftlich orientiert.

Alle seit dem WS 06/07 eingeschriebenen Studenten des Fachbereichs Seefahrt studieren im BSc - Studiengang. Der Abschluss befähigt die Absolventen zur Tätigkeit als Wachoffizier und -nach einer entsprechenden Seefahrtzeit - als Kapitän.

Seit 2009 bietet der Fachbereich Seefahrt auch einen weiterführenden maritimen Master-Studiengang (Maritime Management) an. Dieser Studiengang ist optional und erfüllt wie ein Universitätsabschluss auch die Kriterien für eine Einstellung im höheren Dienst.

Seit WS 2011/12 wird erstmalig der duale Studiengang Nautik angeboten. Hier können Sie neben der Ausbildung zum Schiffsmechaniker / zur Schiffsmechanikerin den Bachelorabschluss Nautik erwerben (http://www.jade-hs.de/?id=3340)

                    iii.        Rückmeldung

Für das erste Theoriesemester nach dem Praxissemester müssen keine weiteren Unterlagen ausgefüllt werden. Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch die Überweisung des Rückmelde-/Semesterbeitrags. Die aktuellen Fristen können der Internetseite der Jade Hochschule entnommen werden.

Sollten Sie während des Rückmeldezeitraums noch auf See sein, stellen Sie sicher, dass eine bevollmächtigte Person die Rückmeldung vornimmt! Wenn Sie die Rückmeldung versäumen, fällt eine Mahngebühr in Höhe von 25 Euro an. Sie werden exmatrikuliert am Semesterende, wenn Sie auch auf die Mahnung nicht reagieren.

                    iv.        Beginnt das Studium in jedem Fall mit dem Praxissemester, oder kann man erst an einem Theoriesemester teilnehmen?

Das Studium beginnt immer mit einem Praxissemester, sofern dieses nicht aufgrund einer vorangegangenen Ausbildung als Schiffsmechaniker, Schiffsbetriebstechnischer Assistent oder Nautischer Offiziersassistent entfällt. Angehörige der Marine können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg, einen Antrag auf Anerkennung von Fahrtzeiten stellen. Das Sommersemester beginnt üblicherweise am 1. März, das Wintersemester am 01. September. Eine Überschneidung des Praxissemester mit dem Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters kommt vor. Alternativ kann eine kurze fehlende Fahrtzeit in den Semesterferien oder im 2. Praxissemester nachgeholt.

2.     Das erste Praxissemester

                      i.        Bewerbung

o    Bekomme ich einen Platz für ein Praxissemester von der FH zugeteilt oder muss ich mich selbst bewerben?

Um einen Praxissemesterplatz müssen Sie sich selbst bewerben. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig bei möglichst vielen Reedereien. 10-15 Bewerbungen reichen in der Regel nicht aus!

o    Liste ausbildender Reedereien

Eine ausführliche Liste von Reedereien finden Sie unter VDR - Verband Deutscher Reeder
oder wird vom Sekretariat auf Anfrage verschickt.

o    Was gehört alles in eine Praxissemesterbewerbung bei einer Reederei?

Die üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf
, Bild, die letzten Schulzeugnisse, ...) sowie zusätzlich:

- Nachweis über Seediensttauglichkeit
- Nachweis über Sicherheitsgrundlehrgang
- sofern vorhanden: Nachweise über jegliche handwerklichen Praktika / "Scheine“

Sofern die Nachweise über die Seediensttauglichkeit und die Sicherheitsgrundausbildung noch nicht vorhanden sind, sollten Sie in der Bewerbung schon erwähnen, wann
Sie die entsprechenden Scheine erwerben werden. Das Abschlusszeugnis der Schule sollte ebenfalls nachgereicht werden.

o    Gilt die Bewerbung nur für das 1. PS oder binde ich mich damit gleich für das gesamte Studium?

Die Bewerbung gilt nur fürs 1. PS. Der Praxissemestervertrag endet nach dem 1. PS.

Bei den Bewerbungen für das 2. PS sollte man später darauf achten, sich möglichst bei Reedereien zu bewerben, bei denen man sich einen späteren Berufsbeginn auch vorstellen kann, da das 2. PS von vielen Reedereien auch als eine Art Probezeit angesehen wird.

o    Ist es möglich das PS auf Kreuzfahrtschiffen oder Forschungsschiffen zu absolvieren?

Nein, dies ist in der Regel nicht möglich, da Erfahrungen im Bereich "Ladung" von STCW gefordert
werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich für das 2. Praxissemester eine Fahrtzeit von bis zu 2 Monaten anerkennen zu lassen.

o    Ist es möglich, das Praxissemester auf Schiffen ohne deutschsprachige Schiffsführung zu absolvieren?

Der Ausbilder im ersten Praxissemester sollte möglichst ein deutsches Befähigungszeugnis besitzen. Es ist jedoch prinzipiell auch möglich
ohne deutschsprachige Schiffsführung zu fahren, wenn für eine gute englische Verständigung gesorgt wird. Die bisherigen Rückmeldungen zeigen: Probleme bei der Verständigung liegen dabei meistens auf Seiten der Schiffsführung, weniger bei den Praktikanten.

Ist die Voraussetzung nicht gegeben, liegt der Nachweis der uneingeschränkten Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache mit dem Ausbilder bei der Reederei. Der Nachweis der Englischkenntnisse des Ausbilders ist in diesem Falle gegenüber dem FB Seefahrt zu erbringen. Im Falle, dass der/die Studierende in der Abschlussnote des Abiturs/der FH-Reife eine Bewertung schlechter als "befriedigend" erhalten hat, kann dies auf Seiten des Studenten i. allg. nicht vorausgesetzt werden.

Hierzu die Regelung am Fachbereich:
Auszug aus dem Qualitäts-Management

o    Warum muss / sollte der namentlich benannte Ausbilder ein in Deutschland erworbenes Befähigungszeugnis besitzen?

Zum Hintergrund der Regelung:

Der Paragraph ist von der STAK (i.A. des BVM) eingeführt worden, da erfahrungsgemäß Verständigungsprobleme meist auf Seiten der Schiffsführung, nicht auf Seiten der Praktikanten lagen. Auch wenn Englisch im normalen Arbeitsalltag reicht, haben doch viele Schwierigkeiten, Hintergründe usw. zu erklären; dafür reicht dann oft das Vokabular nicht.

Außerdem laufen in vielen Fällen alle Gespräche an den Auszubildenden vorbei, da die Schiffsführung dann häufig aus einer Nation kommt und oft in ihrer Muttersprache spricht. Keine Probleme gab es mit Ausbildern (das muss ja nicht der Kapitän sein) aus Nordeuropa.

In der Evaluation der PS-Ausbildung zeigt sich (statistisch, nicht in allen Fällen) eine deutlich schlechtere Bewertung der Ausbildung, wenn kein deutschsprachiger Ansprechpartner für weitere Fragen zur Verfügung steht.

Außerdem stellt sich immer die Frage, ob es sinnvoll ist, bei einer Reederei anzufangen, die keine deutschen Pateninhaber einstellt. Sinnvoller ist es, sich eine Reederei auszusuchen, bei der Sie auch später fahren können.

Umfrage zur Situation der Ausbildung von Nautikern an Fachhochschulen in Studiengängen mit integrierten Praxissemestern

                     ii.        Praxissemestervertrag

o    Wie verläuft das Unterzeichnen des Praxissemestervertrags?

Der Vertrag ist (in dreifacher Ausfertigung) von der ausbildenden Reederei, der/dem Studierenden und einem Vertreter des FB Seefahrt zu unterzeichnen. Der Vertreter des Fachbereiches unterschreibt als Vertreter der Aufsicht führenden Behörde als letzte Partei.

Zur Gültigkeit des Vertrages ist gemäß den Vorschriften der Zertifizierung der Ausbildung durch den GL insbesondere die namentliche Nennung des Ausbilders erforderlich.

Ein Vordruck zum Praxissemestervertrag
kann im Internet abgerufen werden unter: http://www.jade-hs.de/fileadmin/fb_seefahrt/downloads/Praxissemester/Praxissemester_Nautik_Vertrag.pdf

o    Sind Angaben zum Ausbildungsoffizier und Ein-/Ausstiegszeiten im Vertrag bindend? Was passiert bei Änderungen?

Es ist klar, dass aus verschiedenen Gründen der Wechsel des zuständigen Ausbilders kurzfristig notwendig sein kann.

o    Ist der Beginn des PS abhängig vom Semesterbeginn?

Das Praxissemester kann vor Semesterbeginn angetreten werden, allerdings sind dann besondere Vorkehrungen hinsichtlich der Versicherung zwischen dem Reeder und dem Praktikanten zu treffen. Der Vertrag tritt erst mit der Einschreibung und mit Semesterbeginn in Kraft.

o    Überschneidung des Praxissemesters mit dem Beginn des Theoriesemesters

Die Vorlesungen beginnen im Sommersemester um den 1. März, im Wintersemester um den 20. September. Eine Überschneidung des PS und des Semesterbeginns ist in der Regel kein Problem und kommt häufiger vor.

Sie können entweder später zum Unterricht kommen oder die Fahrtzeit in den kommenden Ferien nachholen. Das Erstere ist nur dann nicht zu empfehlen, wenn Sie ernsthafte Probleme mit Mathe
matik und Physik erwarten. Die Fahrzeit im neuen Semester sollte jedoch nicht länger als 3-4 Wochen sein.

o    Habe ich während des PS Anspruch auf Heuer oder Urlaub?

Nein, Anspruch auf Heuer besteht nicht. Jedoch zahlen die meisten Reedereien im ersten PS ein Taschengeld in der Höhe von ungefähr
+/-325,- Euro und im zweiten PS von ungefähr +/- 500,- Euro. Urlaub ist während des PS nicht vorgesehen, da die sechs Monate möglichst am Stück absolviert werden sollten.

Es besteht allerdings Anspruch auf die Bezahlung des Sicherheitsgrundlehrgangs nach erfolgreichem Abschluss des Praxissemesters. Wenn dieser Paragraph im Vertrag von der Reederei gestrichen ist, wird der Praxissemesterbeauftragte den Vertrag nicht unterzeichnen. Die Streichung ist nur zulässig, wenn dafür im Vertrag schriftlich ein Taschengeld vereinbart wird, das in der Summe die Kosten des Lehrgangs übersteigt.

o    Krankenversicherung

Für die Zeit an Bord ist man im Ausland über die Reederei versichert (siehe PS-Vertrag; P-and-I-Club). Sollten Sie jedoch durch eine Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig werden, wird die Reederei
Sie in der Regel nach Deutschland transportieren lassen. Hier endet Ihr Versicherungsschutz durch die Reederei. Als eingeschriebener Student greift dann Ihre eigene Krankenversicherung.

o    Abbruch des Praxissemesters

Vor dem Abbruch des Praxissemester sollte Kontakt mit dem Praxissemesterbeauftragten
des FB Seefahrt aufgenommen werden.

mit Beendigung des Studiums an der Jade Hochschule

Sollten Sie sich entscheiden das Studium an der FH abzubrechen, müssen Sie sich formal exmatrikulieren (mit Ablauf des Semesters oder individuell)

mit Fortsetzung des Nautik-Studiums

Sollte aus
unausweichlichen Gründen das Praxissemester abgebrochen, das Studium aber fortgesetzt werden, ist es möglich, die Fahrzeit während des Studiums nachzuholen und direkt ins Grundstudium einzusteigen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass einige Fächer des 2. Semesters erst im 3. Semester abgeschlossen werden. Somit ist ein Nachholen des 1. PS erst im 4. Semester sinnvoll. Fehlende Restfahrzeiten von bis zu 4 Wochen können in den Semesterferien nachgeholt werden.

bei Wechsel des Studiengangs an der Jade Hochschule

Sollten Sie das 1. PS abbrechen, sich aber für ein SHW- oder ITM-Studium interessieren, um später im Bereich der Schifffahrt an Land zu arbeiten,
müssen Sie sich online für das 1. Semester bis 15.01. oder 15.07. des lfd. Jahres bewerben.

                    iii.        Anrechnung von Fahrzeit

o    NOA-Ausbildung

Für Bewerber mit einer abgeschlossenen NOA-Ausbildung entfallen beide Praxissemester. Dadurch verkürzt sich die Regelstudienzeit auf 6 Semester. Die Fahrzeit aus einer abgebrochenen oder unterbrochenen NOA-Ausbildung
wird angerechnet. Es sind jedoch die jeweils notwendigen Ausarbeitungen und Tätigkeitsberichte vorzulegen.

o    Schiffsmechaniker-Ausbildung

Für Schiffsmechaniker mit abgeschlossener Ausbildung entfallen beide Praxissemester. Dadurch verkürzt sich die Regelstudienzeit auf 6 Semester. Die Fahrzeit aus einer abgebrochenen oder unterbrochenen Schiffsmechaniker-
Ausbildung wird angerechnet. Es sind jedoch die jeweils notwendigen Ausarbeitungen und Tätigkeitsberichte vorzulegen.

o    Marine

Die Anrechnung von Fahrzeit bei der Marine ist je nach Verwendungsreihe möglich und erfolgt durch das BSH. Hierzu muss ein vorläufiges Dienstzeugnis eingereicht werden. Nähere Infos unter www.bsh.de . Über die verschiedenen Dienstzweige und Tätigkeiten bei der Marine ist das BSH informiert.
Vereinbarung zwischen der Marine und dem BSH über die Anerkennung von Befähigungen (25. März 2003)

o    Praktika

Eine Anrechnung von
anderen Fahrtzeiten (z.B. durch Praktika) ist bei Nachweis der Gleichwertigkeit in gewissem Rahmen möglich. Dazu ist vom Bewerber die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Informieren Sie sich frühzeitig über die Kriterien zur Anerkennung.

o    Fahrzeiten während des Studiums

Zusätzliche Fahrzeiten in den Semesterferien sind allen Studenten zu empfehlen. Bis zu 2 Monate davon können auf das zweite Praxissemester an
gerechnet werden; der überwiegende Teil des 2. PS muss aber nach der Zulassung zum 2. PS erfolgen (Dazu wird eine Reihe von fachbezogenen Scheinen aus Studium gefordert).

                    iv.        Training Record Book (TRB)

o    Wann muss das TRB vollständig ausgefüllt worden sein?

Das TRB muss nach dem ersten Praxissemester ausgefüllt und von der Schiffsführung gegengezeichnet worden sein. Natürlich müssen nur die für den jeweiligen Schiffstyp entsprechenden Bereiche vollständig bearbeitet worden sein. Vollständig ausgefüllt sein muss es erst nach dem 2. PS, da einige Punkte im Rahmen des ersten PS noch nicht bearbeitet werden können.

o    Wie umfangreich müssen die Ausarbeitungen sein?

Wie auf dem Aufgabenzettel angegeben sollten für jedes Unterthema 2-4 Seiten verfasst und vom Ausbilder gegengezeichnet werden.
Bei den Themen, die geprüft werden sollen, reicht die Bestätigung des Ausbilders über die bestandene Prüfung, egal ob schriftlich, mündlich oder begleitend bei der Arbeit.

3.     US-Visum

Von nahezu allen Reedereien wird für das Praxissemester ein US-Nichteinwanderungsvisum für Crew-Mitglieder (C1/D-Visa) gefordert.

Bitte beachten Sie die auf der Homepage der amerikanischen Botschaft angegebenen Regeln genauestens, um erfolgreich das Visum zu erhalten! 

Homepage der US-Botschaften in Deutschland

4.     Besondere Förderungsmöglichkeiten am Standort

Neben den allgemeinen und bekannten Förderungsmöglichkeiten (BAföG, Institutionen von Kirchen, Gewerkschaften und Parteien, KfW, Banken, ...) bestehen am Standort Elsfleth besondere Förderungsmöglichkeiten:


Robert-Müller-Stiftung

Die Robert-Müller-Stiftung gewährt über den Verein Freunde der Seefahrtschule e.V. unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Studiums.


Dr. Carl Behrmann Gedächtnisstiftung

Die Stiftung finanziert auf Antrag und bei Empfehlung des Fachbereichsrates verschiedene Vorhaben am Fachbereich. U.a. trägt sie wesentlich zur Finanzierung von Auslandssemestern bei.

5.     Schiffsmechaniker-(SM-)Ausbildung vor dem Nautikstudium?

Die Ausbildung zum SM dauert für Abiturienten in der Regel 2,5 Jahre und wird z.B. im 1. Ausbildungsjahr folgendermaßen durchgeführt:

- 10 Wochen theoretischer Unterricht an einer Berufsschule, Unterweisung in Brandabwehr und Rettung,
Einführung Metallbearbeitung (drehen, feilen, schweißen)
- Fahrtzeit zwischen 2 bis 6 Monaten
- Für jeden Monat an Bord erhält der Auszubildende 10 Tage Urlaub, z.B. nach 3 Monaten Fahrtzeit: 30 Tage / 6 Wochen Urlaub

Unterkunft und Verpflegung während der Berufsschulzeit werden von der Reederei gezahlt. Während der SM-Ausbildung erhält der Auszubildende ein festes monatliches Gehalt zwischen ca. 900 bis 1500 Euro/Monat brutto.
Mit Ablegen der Schiffsmechaniker-Prüfung darf der Bewerber ohne Praxissemester Nautik und Schiffsbetriebstechnik ohne zusätzliche Praxissemester studieren. Mit Abitur/Fachhochschulreife kann eine Fachhochschule besucht werden, ansonsten eine Fachschule.

Vorteil: Mehr praktische Erfahrung an Deck und in der Maschine; der Schwerpunkt der Ausbildung liegt im Bereich Maschine.

Das Theoriestudium beträgt sechs Semester.
Außerdem könnten Sie in den Semesterferien als Schiffsmechaniker
arbeiten und sich so Ihr Studium besser finanzieren.



Für und Wider zur SM-Ausbildung vor dem Studium

1. Wenn man sich noch nicht sicher ist, ob man das technische oder nautische Patent erwerben will, ist
die Schiffsmechaniker-Ausbildung die bessere Wahl, da sie auf beides vorbereitet. (Schwerpunkt im technischen Bereich)

2. Wenn finanzielle Probleme erwartet werden, ist die Schiffsmechaniker-Ausbildung die bessere Wahl, da man als Facharbeiter in den Ferien mehr verdienen kann (allerdings sind die PS- Studenten auch im PS BaföG berechtigt und fahren in den Ferien zunehmend mit Bezahlung als AB“ (= Matrose))

3. Wenn vorher bereits eine andere Lehre absolviert
wurde, empfiehlt sich die PS-Ausbildung.

Inhaltlich lässt sich das Für-und-Wider kurz zusammenfassen: beide Ausbildungen haben ihre Vor-und Nachteile: SM eher im technischen/handwerklichen und das PS eher im Brücken- und Verwaltungsbereich. Details finden Sie hier:

Umfrage zur Situation der Ausbildung von Nautikern an Fachhochschulen in Studiengängen mit integrierten Praxissemestern (Umfrage der STAK - Ständige Arbeitsgruppe der Küstenländer für das Seefahrtbildungswesen)

6.     Downloads

- allgemeine Hinweise zum Praxissemester
- Reedereiadressen fürs Praxissemester
- Adressen einiger Ausbildungsstellen für Basic Safety
- Praxissemester-Ordnung
- Praxissemester-Aufgaben (1.PS)
- Studienführer Elsfleth (2009)
- Studienplan Nautik (Bachelor)
- Formblatt Rückerstattung Semesterticket
- Schiffsoffiziersausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)

 

Die Autoren: Katrin Thalmann und Dirk von Appen,
aktualisiert vom Erstsemesterreferat des FSR Elsfleth